Lange hat es gedauert und lange wurde es auf EU-, Deutscher und -Länderebene diskutiert.
Jetzt ist die neue Weinmarktordnung, gerade rechtzeitig und knapp vor dem neuen Herbst und dem Einbringen des neuen Jahrgangs 2009 verabschiedet und in Kraft getreten.
Was bringt es denn nun an Änderungen ?
Neben einigen Änderungen bei der Weinbereitung, wie die reduzierte Anreicherung, neue reduzierte SO2-Höchstgrenzen, der Möglichkeit jetzt auch Weiß- und Rotweine in der einfachen Weinkategorie zu verschneiden und manch anderem mehr, sind wohl die Änderungen im Bezeichnungsrecht, das was man auf dem Etikett lesen kann, die wichtigsten.
Eingeführt worden sind neue Weinkategorien, die jetzt wie folgt heißen :
- Wein ohne geografische Angabe
– Wein aus der Europäischen Gemeinschaft
– Deutscher Wein
– Deutscher Wein mit Angabe des Jahrgangs oder der Rebsorte
- Wein mit geografischer Angabe
– Wein mit geschützter geografischer Angabe
– Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung
Unsere Bestimmungen und Bezeichnungen in Deutschland für Land-, Qualitäts- und Prädikatsweine werden unverändert weiter gelten. Diese traditionellen Begriffe zeigen an, dass es sich um einen Wein mit geografischer Angabe handelt. Der Begriff Landwein zeigt an, dass es sich um einen Wein mit geschützter geografischer Angabe handelt. Die Begriffe Qualitäts- und Prädikatsweine stehen für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung. Die Bezeichnung “Deutscher Tafelwein” wird nach einer Übergangszeit ganz entfallen.
Die Begriffe “geschützte geografische Angabe” und “geschützte Ursprungsbezeichnung” dürfen auf Grund nationaler, also deutscher Vorschriften bis zum 31.12.2011 nicht für die Etikettierung deutscher Land- oder Qualitätsweine verwendet werden.
- Bezeichnungsrecht
Aus Trauben des Jahrgangs 2009 darf erstmals ein Deutscher Wein mit Jahrgangs und / oder Rebsorten-angabe hergestellt werden. Er unterliegt den europäischen Herstellungsvorschriften.
Zukünftig muss auch bei Qualitäts- und Landwein zusätzlich die Herkunftsangabe “Wein aus …”, “erzeugt in …” oder “Erzeugnis aus …” oder entsprechende Begriffe, ergänzt durch den Namen des Mitgliedsstaates, angegeben werden.
Wir schreiben zukünftig auf unseren Etiketten “Deutscher Qualitätswein” oder “Deutscher Prädikatswein” um dieser Anforderung gerecht zu werden.
Wir Winzer, die Genossenschaften, die Kellereien, die Weinkommissionäre und auch die meisten Vermarkter gehen bis jetzt einmal davon aus, dass trotz mancher neuer Bezeichnung jeder Kunde seinen Lieblingswein weiterhin finden kann. Am interessantesten wird sein zu beobachten, wie die neue Kategorie “Deutscher Wein mit Jahrgang und/oder Rebsorte” auf Erzeuger-, Vermarkter- und Kundenseite angenommen wird.
Wir glauben weiterhin, dass Wein einen Ursprung hat, der eindeutig die Qualität und Wahrnehmbarkeit von Qualität mitbestimmt – die neue Kategorie ohne geografische Angabe, nur als Deutscher Wein, vielleicht noch mit Jahrgang oder Rebsorte aufgepeppt, entspricht heute schon vielen “namenlosen und herkunftslosen” Weinen auf der Großfläche oder im Discountbereich. Die sind, wie Milch dann ”homogenisiert”, gleichgemacht, aus hunderten von Winzerpartien, gute und schlechte Weine, auf einen Mindeststandard heruntergebrochen. Wem’s gefällt.
Wir wollen weiterhin zu Individualität, zu Stil, zu besonderer Weinbereitung, zur Herkunft und geografischen Angabe, zu unseren Weinbergen, stehen – das ist unsere Heimat !
Wir glauben auch, dass Sie – unsere Kunden – das verdient haben !
